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Netzzugang / Entgelte

Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag (Strom)

Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag (Strom) gültig ab 01.04.2022
- gemäß Beschluss der Bundesnetzagentur vom 21.12.2020 (BK6-20-160)

Kontaktdatenblatt Netzbetreiber  

Netzentgelte

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom gültig ab 01.10.2017

Engpassmanagement 

Gemäß § 15 Abs. 5 StromNZV sind Elektrizitätsverteinetzbetreiber zum Engpassmanagement verpflichtet.

Im Netzgebiet der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH bestehen keine Engpässe, die eine Bewirtschaftung der verfügbaren Leitungskapazitäten erforderlich machen. Die Verteilungsnetze Strom sind für die anfallenden Leistungsanforderungen ausreichend dimensioniert.

Information zum abweichenden Datenaustausch nach Tenor 5, BK6-06-009 (GPKE-Beschluss)

Im folgenden informieren wir über die Möglichkeit einer Vereinbarung zum ab­wei­chenden Datenaustausch bei den Prozessen Zählerstand-/Zähl­wert­über­mitt­lung, Stammdatenänderung, Netznutzungsabrechnung einschließlich der Über­sendung von Zahlungsavisen gemäß Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Ge­schäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kun­den mit Elektrizität vom 11.07.2006, BK6-06-009 (GPKE-Beschluss) 

Ab dem 1. Oktober 2010 bieten wir unseren Netznutzern an, die Datenmeldungen in den Pro­zessen Zählerstands-/Zählwertübermittlung, Stammdatenänderung und Netz­nut­zungs­abrechnung in anderen als von der Bundesnetzagentur in den Ziffer 1 und 3 des GPKE-Beschlusses vorgesehenen Formaten von uns zu erhalten.  

Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen der Geschäftsprozesse Zählerstand-/Zähl­wert­über­mittlung und Stammdatenänderung anstelle der gemäß GPKE vorgegebenen Daten­for­mate die Zählerstände für Ihre Kunden bzw. Änderungen der Stammdaten Ihrer Kun­den per Email als Textdatei (.txt) in den nach GPKE gel­ten­den Fristen übermittelt zu bekommen. 

Ferner bieten wir Ihnen an, die Netznutzungsabrechnung anstatt im INVOIC-Format in Papierform zu über­senden und als Bestätigungsmeldung eine Bestätigung Ihrerseits per Email / per Telefax anstelle von INVOIC- bzw. REMADV-Meldungen zu akzeptieren.

Sollten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, bitten wir Sie um eine kurze Mit­teilung, damit wir Ihnen die entsprechende Ver­ein­ba­rung übersenden können. Nach ihrer Unterzeichnung wird diese Vereinbarung zum Be­stand­teil des Lieferantenrahmenvertrages. Andernfalls verbleibt es beim Datenaustausch auf Basis des EDIFACT-Standards gemäß den Ziffern 1, 3 des GPKE-Beschlusses.  

Als Ansprechpartner stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gemäß veröffentlichter Anlage zum Lieferantenrahmenvertrag zur Verfügung.