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Differenzmenge

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Gemäß der Mitteilung Nr. 46 zur Umsetzung der Beschlüsse GPKE und Geli Gas vom 22.01.2015 hat die Bundesnetzagentur (BNetz) definiert, dass ab 1. April 2016 die Ermittlung und Abrechnung von Mehr- und Mindermengen so zu erfolgen haben, wie von den Verbänden BDEW, VKU, GEODE, AFM+E und bne im Papier "Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas" vom 14. Oktober 2014 und den zugehörigen Anlagen beschrieben.

Die Ermittlung der Mehr- und Mindermengenpreise für Strom erfolgt gemäß der Darstellung in Anlage 1 zur Prozessbeschreibung der Verbände. In der vom BDEW veröffentlichten CSV-Datei sind für jeden Anwendungsmonat die Preise in Ct/kWh mit vier Nachkommastellen angegeben. Zusätzlich steht auf der verlinkten Hompage eine Excel-Datei bereit, in der die Berechnung anhand der Arbeitswerte und Kosten nachvollzogen werden kann.