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Netzzugang / Entgelte

Lieferantenrahmenvertrag Gas gültig ab 31.03.2022

Netzentgelte mit vorgelagerten Netzkostenanteilen

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas gültig ab 01.10.2017

Information zum abweichenden Datenaustausch nach Tenor 3, BK7-06-067 (GeLi-Beschluss)

Im folgenden informieren wir über die Möglichkeit einer  Vereinbarung zum ab­wei­chenden Datenaustausch bei den Prozessen Zählerstand-/Zähl­wert­über­mitt­lung, Stamm­daten­änderung, Netznutzungsabrechnung einschließlich der Über­sendung von Zah­lungs­avisen gemäß Tenor 3 der Festlegung ein­heitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Be­lieferung mit Gas vom 20.08.2007, BK7-06-067 (GeLi-Beschluss) 

Ab dem 1. Oktober 2010 bieten wir unseren Netznutzern an, die Datenmeldungen in den Pro­zessen Zählerstands-/Zählwertübermittlung, Stammdatenänderung und Netz­nut­zungs­abrechnung in anderen als von der Bundesnetzagentur in den Ziffern 1, 2 des GeLi-Be­schlusses vorgesehenen Formaten von uns zu erhalten.  

Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen der Geschäftsprozesse Zählerstand-/Zähl­wert­über­mitt­lung und Stammdatenänderung anstelle der gemäß GeLi vorgegebenen Daten­for­mate die Zählerstände für Ihre Kunden bzw. Änderungen der Stammdaten Ihrer Kun­den per Email als Textdatei (.txt) in den nach GeLi gel­ten­den Fristen übermittelt zu bekommen. 

Ferner bieten wir Ihnen an, die Netznutzungsabrechnung anstatt im INVOIC-Format in Papierform zu übersenden und als Bestätigungsmeldung eine Bestätigung Ihrerseits per Email / per Telefax an­stelle von INVOIC- bzw. REMADV-Meldungen zu akzeptieren. 

Sollten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, bitten wir Sie um eine kurze Mit­teilung, damit wir Ihnen die entsprechende Verein­ba­rung übersenden können. Nach ihrer Unterzeichnung wird diese Vereinbarung zum Be­stand­teil des Lieferantenrahmenvertrages. Andernfalls verbleibt es beim Datenaustausch auf Basis des EDIFACT-Standards gemäß den Ziffern 1, 2 des GeLi-Beschlusses. 

Als Ansprechpartner stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gemäß veröffentlichter Anlage zum Lieferantenrahmenvertrag zur Verfügung.