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Netzanschluss

Netzanschluss Niederdruck

Anlage 1 - Vollmacht eines für den Anschlussnehmer handelnden Vertreters (vom Anschlussnehmer beizufügen).

Änderung der Ergänzenden Bedingungen zum 01.01.2023

Die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH gibt bekannt, dass sich die Ergänzenden Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Erdgasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlssverordnung - (NDAV) mit Wirkung zum 01.01.2023 ändern.